Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es, auf die
individuellen und sehr flexiblen Kundenbedürfnisse einzugehen.
Personaldienstleistungen gemäß AÜG
- Helfer, Facharbeiter, Techniker
- Eigenständige Organisation kompletter Betriebsteile, Übergang in Werkverträge
- Überbrückung von Personalengpässen und Krankheitsausfällen
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